Zur Erhaltung des Friedhofs und der damit verbundenen Aufgaben ist der Kirchenvorstand gehalten, alle 3 Jahre die Friedhofsgebührenordnung zu überprüfen und ggf. anzupassen. Da das in diesem Jahr wieder geschehen ist, erhalten Sie nachstehend einen Überblick über die neuen Gebühren.

Nutzungsrechte

  1. Erwerb Nutzungsrecht Reihengrab 366,00 €
  2. Erwerb Nutzungsrecht pflegefreies Grab 1.236,00 €
  3. Erwerb Nutzungsrecht Wahlgrab 480,00 €
  4. Erwerb Urnenrasengrabstätte 646,00 €

Trauerhalle

  1. Nutzung Friedhofskapelle 250,00 €
  2. Nutzung Leichenkammer 231,00 €
  3. Nutzung Kirche 282,00 €

Friedhofsunterhaltung

  1. Friedhofsunterhaltungsgebühr 10,00 €

 

Gebühren für allgemeine Verwaltung sowie Öffnen und Schließen

des Grabes werden nach Aufwand berechnet.