Zur Erhaltung des Friedhofs und der damit verbundenen Aufgaben ist der Kirchenvorstand gehalten, alle 3 Jahre die Friedhofsgebührenordnung zu überprüfen und ggf. anzupassen. Da das in diesem Jahr wieder geschehen ist, erhalten Sie nachstehend einen Überblick über die neuen Gebühren.
Nutzungsrechte
- Erwerb Nutzungsrecht Reihengrab 366,00 €
- Erwerb Nutzungsrecht pflegefreies Grab 1.236,00 €
- Erwerb Nutzungsrecht Wahlgrab 480,00 €
- Erwerb Urnenrasengrabstätte 646,00 €
Trauerhalle
- Nutzung Friedhofskapelle 250,00 €
- Nutzung Leichenkammer 231,00 €
- Nutzung Kirche 282,00 €
Friedhofsunterhaltung
- Friedhofsunterhaltungsgebühr 10,00 €
Gebühren für allgemeine Verwaltung sowie Öffnen und Schließen
des Grabes werden nach Aufwand berechnet.